Geschäftsordnung des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes
Fassung vom 12. März 1997
Der Vorstand des SSV Rantzau hat sich am 12.3.2007 folgende Geschäftsordnung gegeben:
§ 1 Sitzungen
- Ordentliche Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Vierteljahr statt.
- Der geschäftsführende Vorstand tagt nach Bedarf.
- Die Vorstandssitzungen bzw. die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands werden vom 1.Vorsitzenden, bei Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden einberufen.
§ 2 Tagesordnung und Einladung
- Die Tagesordnung wird vom 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den übrigen Vorstandsmitgliedern aufgestellt.
- Die Tagesordnung hat alle Anträge und Tagesordnungspunkte der Vorstandsmitglieder zu enthalten, die bis 14 Tage vor der Sitzung bei dem 1. Vorsitzenden eingegangen sind.
- Die Einladung zur Vorstandssitzung bzw. zur Sitzung des geschäftsführenden Vorstands ist mit der Tagesordnung allen Vorstandsmitgliedern 7 Tage vor dem Sitzungstermin mitzuteilen.
- Von den genannten Fristen kann aus aktuellem Anlaß abgewichen werden, wenn alle Vorstandsmitglieder einverstanden sind.
§ 3 Öffentlichkeit
- Die Sitzungen des Vorstandes bzw. des geschäftsführenden Vorstands sind nicht öffentlich.
- Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.
§ 4 Sitzungsleitung
- Die Sitzungen des Vorstands bzw. des geschäftsführenden Vorstands werden von dem 1. Vorsitzenden geleitet. Sollte der 1. Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung einem der übrigen Vorstandsmitglieder.
§ 5 Beschlussfähigkeit
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte (=4) der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte (=3) der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
- Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung vom Sitzungsleiter festzustellen.