Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes unter Auflagen möglich
	In der Ersatzverkündung der Landesverordnung vom 1. Mai 2020 erklärt die Landesregierung,
	dass ab dem 4. Mai 2020 öffentliche und private Außensportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb 
	und für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten (inkl. Fussball!) 
	unter bestimmten Bedingungen genutzt werden können.
		Der Jugendvorstand des SSV wird am Freitag den 08.05. zusammen mit unserem Vorsitzenden
		über die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes für die Jugendabteilung beraten
		und ein entsprechendes Trainings/Hygienekonzept erstellen.
	Über die konkrete Umsetzung werden wir an dieser Stelle und/oder direkt über die Trainer/innen informieren.